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   OLG Schleswig, 20.07.1998 - 3 W 45/98   

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https://dejure.org/1998,23037
OLG Schleswig, 20.07.1998 - 3 W 45/98 (https://dejure.org/1998,23037)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.07.1998 - 3 W 45/98 (https://dejure.org/1998,23037)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Juli 1998 - 3 W 45/98 (https://dejure.org/1998,23037)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

    Im Ausgangspunkt geht das Landgericht zutreffend davon aus, daß die Bestimmung des Begriffes der Mittellosigkeit eines Betreuten bereits nach derzeitiger Rechtslage durch Heranziehung der Vorschriften des BSHG erfolgt (Senat, Beschluß vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - BayObLG FamRZ 1995, 1599, 1600; FGPrax 1997, 102; KG FGPrax 97, 224 = NJW-RR 1998, 436, 437; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1835 Rn. 16 jew. m. w. N. auch zu den abweichenden Auffassungen; zur Rechtslage ab 1. Januar 1999 vgl. Art. 1 Nr. 10 BtÄndG vom 25. Juni 1998, BGBl. 1998, 1580, 1581 f.).
  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 78/05

    Betreuervergütung aus der Staatskasse: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung

    Danach tritt die Beschwerdekammer entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz, weshalb auf die Vermögenslage des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - und Bt-PRAX 1999, 32 ff sowie vom 24. Januar 2002 - 3 W 5/02 - und vom 28. August 2002 - 3 W 172/02 - BayObLG FamRZ 2000, 558; BayObLG FGPrax 2002, 73 f; vgl. OLG Hamm RPfleger 2002, 314 f; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 116 f; HUK-BUR/Deinert, Stand Mai 2005 § 1836 d Seite 3).
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